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Die Zugewinngemeinschaft wurde durch das Gleichberechtigungsgesetz vom 18.08.1957 als gesetzlicher Güterstand eingeführt. Das eheliche Güterrecht hat neben dem Unterhaltsrecht und dem Recht des Versorgungsausgleichs in wirtschaftlicher Hinsicht eine zentrale Bedeutung für die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten zueinander. Ziel des Gesetzes ist es, dass die jeweiligen Leistungen, die die Eheleute im Rahmen ihrer familiären Rollenverteilung erbringen, als grundsätzlich gleichwertig anzusehen sind. Durch den Güterstand der Zugewinngemeinschaft soll folglich zum einen sichergestellt werden, dass beide Ehegatten an dem, was sie während der Ehe erworben haben, je zur Hälfte beteiligt werden (BVerfG, FamRZ 1989, 939, 941; BGH, FamRZ 1981, 239, 240), und zum anderen soll bei Tod eines Ehegatten der überlebende Ehegatte wirtschaftlich abgesichert werden. Rechtstechnisch wird dieser Gedanke dadurch verwirklicht, dass demjenigen Ehegatten eine Ausgleichsforderung gegen [...]
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