Nach einer Trennung obliegt es den Eltern zu regeln, von welchem Elternteil das Kind zukünftig betreut werden soll. Es kann seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil begründen (Residenzmodell). Denkbar sind jedoch auch andere Betreuungsformen, wie das Wechsel- oder Nestmodell (Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 8. Aufl. 2021; Hammer, FamRZ 2021, 905; Steinbach/Augustijn/Helms/Schneider, FamRZ 2021, 729). Der BGH hat in seinen Entscheidungen vom 01.02.2017 – XII ZB 601/15, FamRZ 2017, 532, vom 27.11.2019 – XII ZB 512/18, FamRZ 2020, 255, und vom 19.01.2022 – XII ZA 12/21, FamRZ 2022, 601, die streitige Frage, wie das paritätische Wechselmodell gerichtlich zu regeln sei, dahingehend entschieden, dass sowohl die Begründung als auch die Abänderung des Wechselmodells im Rahmen einer Umgangsregelung i.S.v. § 1684 BGB zu treffen sei. Das Wechselmodell könne nach der bestehenden Gesetzeslage auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden. Denn maßgeblich [...]