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Sachverhalt Checkliste Lösung Claudia Fischers Mutter kommt ins Heim und beantragt Sozialhilfe. Frau Fischer verdient bereinigt 3.500 € mtl. Ihr Ehemann Frank verdient steuerlich mehr als 100.000 € und hat hohes Vermögen. Frau Fischer hat im Internet recherchiert, dass es eine 100.000-€-Schwelle gibt, dass Schwiegerkinder auch haften und dass ihr Selbstbehalt 2.000 € beträgt, und befürchtet daher, 1.500 € mtl. zahlen zu müssen. Sachverhalt Checkliste Lösung Erreicht das steuerliche Einkommen der Mandantin 100.000 €? Sachverhalt Checkliste Lösung Entsprechend Mandatssituation 4.11. Unterhaltspflichtig ist grundsätzlich nur die Mandantin Frau Fischer. Der Schwiegersohn ist nicht verwandt und haftet deshalb nicht nach §§ 1601 ff. BGB, weder aus Einkommen noch aus Vermögen. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 10.12.2019 (BGBl I, 2135) stellt allein auf das Einkommen des Kindes, nicht auf das Einkommen von dessen Ehegatten ab. Indem Claudia Fischer selbst [...]
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