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Mit den zahlreichen Fragen des Unterhalts gegenüber Kindern sowie getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartnern ist der mit der Familienrechtsmaterie befasste Anwalt beinahe täglich konfrontiert. Ziel des Kapitels ist es nun nicht, den zahlreichen Spezialabhandlungen einen weiteren ausführlichen Beitrag hinzuzufügen. Vielmehr soll nur ein (maßvoller) Überblick mit vertiefenden Hinweisen gegeben werden, um einen Einstieg in die komplexe Angelegenheit des Unterhaltsrechts zu ermöglichen. Aufgrund der vorrangigen Berücksichtigung von minderjährigen und diesen gleichgestellten privilegierten volljährigen Kindern durch die Rangfolgenregelung des § 1609 Nr. 1 BGB müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen über dem Gehaltsdurchschnitt liegen, um nachrangige Unterhaltslasten (wenigstens teilweise) bedienen zu können. In Zeiten wirtschaftlicher Notlagen, die jedenfalls während der COVID-19-Pandemie deutlich verschärft worden sind, ist die [...]
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