Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Ja, über Trennungs- und Scheidungsfolgesachen kann man eine außergerichtliche Einigung erzielen; folgende Gesichtspunkte sind dabei zu beachten: Trennungs- und Kindesunterhalt sind unverzichtbar, Einigungen über den nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich und Immobilien bedürfen der notariellen Beurkundung, solange die Ehe noch besteht. Der Versorgungsausgleich ist nicht mehr disponibel, nachdem über ihn rechtskräftig entschieden [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen