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Sachverhalt Checkliste Lösung Wie Mandatssituation 16.2 mit Mandatssituation 16.3. Der Ehemann hat auf den Scheidungsantrag reagiert und vor seinem Tod dem Scheidungsantrag zugestimmt. Sachverhalt Checkliste Lösung Siehe Mandatssituation 16.3. Sachverhalt Checkliste Lösung Das Ehegattenerbrecht ist nunmehr aufgrund der Zustimmung des Ehemannes zur Scheidung der Ehe entfallen (§ 1933 BGB). Erben werden nur die Kinder des Ehemannes in Erbengemeinschaft mit einer Erbquote von je einem Viertel. Als Kompensation für den Verlust des Ehegattenerbrechts kann die Mandantin nach Maßgabe der §§ 1933 Satz 3, 1569 ff. BGB nachehelichen Unterhalt verlangen. Dieser Anspruch richtet sich gegen die vier Kinder als Erben des verstorbenen Ehemannes (§§ 1933 Satz 3, 1586b BGB). Dieser Anspruch ist jedoch gedeckelt und wird durch den fiktiven güterstandsunabhängigen Ehegattenpflichtteil begrenzt (§ 1586b Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 BGB): Die Mandantin hätte im Wege der gesetzlichen Erbfolge ihren [...]
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