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Familienrecht und Erbrecht sind eng miteinander verbunden. In vielen Bereichen gibt es Berührungspunkte und Schnittstellen. Jeder im Familienrecht tätige Anwalt sollte zumindest die Grundzüge des Ehegattenerbrechts und die unterhaltsrechtlichen Konsequenzen des Versterbens eines Ehegatten während intakter Ehe, während der Trennungszeit, während eines anhängigen Scheidungsverfahrens und nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses kennen, um den Mandanten in der jeweiligen Lebenssituation optimal und umfassend beraten zu können. Häufig wird übersehen, dass familienrechtlich relevante Zäsuren, wie beispielsweise die Trennung der Ehepartner, erbrechtlich keine Auswirkungen haben. Die nachfolgenden Mandatssituationen durchlaufen aus Sicht des Familienrechts in chronologischer Abfolge die Zeitspanne zwischen dem Bestehen einer intakten Ehe mit ehelichem Zusammenleben über die Trennungs- und Scheidungsphase bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens. Von wesentlicher Bedeutung [...]
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