Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Entscheidungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten wurden vormals gem. Art. 66 Abs. 1, Art. 76 i.V.m. Art. 38 EuGVVO (Brüssel I-VO, jetzt Brüssel Ia-VO) vollstreckt, soweit es sich um Klagen handelt, die nach dem Inkrafttreten am 01.03.2002 erhoben worden sind. Zur Vereinfachung der Vollstreckung unbestrittener Forderungen (auch etwaiger Versäumnisbeschlüsse) existieren die EG-VO Nr. 805/2004 (Europäischer Vollstreckungstitel) seit dem 21.04.2004, die EG-VO Nr. 1896/2006 vom 12.12.2006 (Europäisches Mahnverfahren) sowie die EG-VO Nr. 861/2007 vom 11.07.2007 (Europäisches Bagatellverfahren). Seit dem 18.06.2011 ist die EG-VO Nr. 4/2009 des Rats vom 18.12.2008 (EuUntVO, ABl EU 2009 L 7/1) zur erleichterten Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in der EU anzuwenden, wonach Entscheidungen in Unterhaltsfragen im jeweiligen durch das Haager Protokoll vom 23.11.2007 gebundenen Mitgliedstaat automatisch anerkannt werden (fehlendes Exequaturverfahren). Nach den Übergangsbestimmungen des [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen