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Die Hausratsverordnung, die seit 1944 wegen der kriegsbedingten Verknappung von Wohnraum und Hausrat gegolten hatte, wurde mit Wirkung zum 01.09.2009 durch §§ 1568a und 1568b BGB ersetzt. Insbesondere bei der Zuweisung der Ehewohnung bestehen erhebliche Probleme für den Rechtsanwender. Beide Normen sind nunmehr als Anspruchsgrundlagen [...]
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