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Das internationale Güterrecht gehört zu den schwierigsten Materien des Familienrechts. Eheleute, von denen einer Ausländer ist, sollten daher einen Gütervertrag abschließen. Die Erfahrungen der Praxis zeigen jedoch, dass dies in den wenigsten Fällen geschieht bzw. geschehen ist. Im Scheidungsfall stehen die Eheleute daher vor der nicht leicht zu beantwortenden Frage nach dem anwendbaren Güterrechtsstatut. In Zukunft werden Fragen der Rechtswahl insoweit vorrangig geregelt durch die ab 29.01.2019 geltende Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates vom 24.06.2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterrechts (EuGüVO). Die beiden Europäischen Güterrechtsverordnungen VO (EU) 2016/1103 sowie VO (EU) 2016/1104 (EuPartVO) sind am 28.07.2016 in Kraft getreten. Der zeitliche Geltungsbereich ist für die Praxis mit den wesentlichen [...]
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