In Fällen mit Auslandsbezug sind Fragen der Durchführung des inländischen Verfahrens, insbesondere der Beteiligung eines im Ausland lebenden Ehegatten, aufgeworfen. Denn der Umstand, dass ein Ehegatte im Ausland lebt, berechtigt nicht dazu, ihn etwa bei Fragen der persönlichen Anhörung zu übergehen.155 OLG Koblenz, OLGReport 2007, 622. Daher gilt es auch Fragen der Zustellung und Ladung genau zu untersuchen und vereinfachte Wege vor der umständlichen Ladung im Rechtshilfeweg zu finden. 155 OLG Koblenz, OLGReport 2007, [...]