Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen OLG (Stand 01.01.2022)
Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab 01.01.2022 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen mit der Maßgabe, dass derzeit für Zwecke der Bemessung des Ehegattenunterhalts der Erwerbsanreiz weiterhin mit 1/7 des anrechenbaren Erwerbseinkommens in Ansatz gebracht werden wird.
Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt
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