OLG Saarbrücken: Unterhaltsrechtliche Leitlinien (Stand: 01.01.2013)
Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab 01.01.2013 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen.
Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt danach
1. |
gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
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2. |
gegenüber anderen volljährigen Kindern generell 1.200 €, |
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3. |
gegenüber dem getrenntlebenden und dem geschiedenen Ehegatten oder der Mutter/dem Vater eines nichtehelichen Kindes unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig, 1.100 €, |
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4. |
gegenüber Eltern mindestens 1.600 €. |
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