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Checkliste: Kindesunterhalt 1. Liegen bereits Kindesunterhaltstitel vor (z.B. Jugendamtsurkunden)? ... 2. Besteht bereits eine außergerichtliche (ggf. nicht titulierte) Vereinbarung über den Kindesunterhalt? ... 3. Ist der Unterhaltspflichtige eventuell weiteren Kindern oder anderen Personen gegenüber unterhaltspflichtig? ... 4. Wie exakt kennt die Mandantin das Einkommen des Unterhaltspflichtigen? Verfügt sie über Belege? Sind Sonderzahlungen und Einkommensteuer­erstattungen berücksichtigt? ... 5. In welchem Umfang steht das eventuell von der Mandantin genannte Einkommen dem allgemeinen Lebensbedarf tatsächlich zur Verfügung? Insbesondere: ... – Sind Schulden vorhanden? Werden diese monatlich bedient (Zinsen? Tilgung?)? Von wem? ... – Betreibt der Unterhaltspflichtige zusätzliche Altersvorsorge (z.B. Lebensversicherung, private Rentenversicherung)? ... 6. Ist Wohneigentum vorhanden? ... 7. Wurde der Unterhaltspflichtige in den letzten 24 Monaten bereits einmal zur [...]
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