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Amtsgericht ... – Familiengericht – ... Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 214 FamFG, § 2 GewSchG der ... – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ... gegen den Ehemann ... – Antragsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ... Vorläufiger Geschäftswert: ... € Namens der von mir vertretenen Antragstellerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung – der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung – beantragt: 1. Die gemeinsam genutzte Wohnung ... wird der Antragstellerin gem. § 2 GewSchG zur alleinigen Nutzung zugewiesen. Der Antragsgegner wird verpflichtet, die Wohnung ... sofort [Alt.: bis zum ...] zu räumen und an die Antragstellerin herauszugeben. Bei der Räumung ist § 885 Abs. 2–5 ZPO i.V.m. § 95 FamFG nicht anzuwenden. Während der Geltungsdauer der einstweiligen Anordnung ist die mehrfache Einweisung in den Besitz i.S.v. § 885 Abs. 1 ZPO möglich. [...]
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