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An das Amtsgericht – Familiengericht –... Az.: ... In der Familiensache ... ‑ Antragstellerin ‑ Verfahrensbevollmächtige(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ... gegen ... ‑ Antragsgegner ‑ Verfahrensbevollmächtige(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ... wird namens der Antragstellerin beantragt, das Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil von der Scheidungssache abzutrennen. Die Antragstellerin strebt eine Entscheidung über das Sorgerecht unabhängig vom Scheidungsverfahren an. Es wird daher beantragt, die Folgesache elterliche Sorge nach § 140 Abs. 2 Nr. 3 FamFG von der Scheidungssache abzutrennen und sie gem. § 137 Abs. 5 Satz 2 FamFG als selbständige Familiensache fortzuführen. Begründung: Mit Beschluss vom ... hat das Gericht das Sorgerechtsverfahren für das Kind/die Kinder in den Verbund mit der Ehesache einbezogen. Mittlerweile sind die Gründe für die Einbeziehung der Sorgerechtsregelung in den Verbund weggefallen. Im Einzelnen: [...]
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