An das Amtsgericht ‑ Familiengericht ‑... In der Familiensache der ... – Antragstellerin – Prozessbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ... gegen ... – Antragsgegner – Prozessbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Es wird namens der Ehefrau beantragt, den Versorgungsausgleich nach deutschem Recht durchzuführen. Begründung: Die Parteien sind beide Deutsche. Ihre Ehe ist durch Urteil des zuständigen Gerichts in Livorno/Italien vom ... geschieden worden. Das Scheidungsurteil ist anerkennungsfähig i.S.d. Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Brüssel IIa-VO) und bedarf daher keiner ausdrücklichen Anerkennung. Die Eheleute hatten während der Ehe zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Italien. Sie haben vorher jedoch während der ersten zehn Jahre der Ehe in [...]