Einschreiben/RückscheinHerrn ... ... Datum Ehesache ... ./. ... (betr.: Nachehelichen Unterhalt) Sehr geehrter Herr ..., wir vertreten (wie Ihnen bekannt ist) die Interessen Ihrer Ehefrau im laufenden Scheidungsverfahren. Nach den uns erteilten Informationen konnte noch kein Einvernehmen über den nach der Scheidung von Ihnen zu leistenden Ehegattenunterhalt erzielt werden. Im Streitfall wären wir gehalten, diesen Anspruch im Rahmen eines Folgesachenantrags gerichtlich geltend zu machen, was die Dauer des Scheidungsverfahrens erfahrungsgemäß erheblich verlängern würde. Es soll daher zunächst der Versuch einer einvernehmlichen Regelung unternommen werden. [Auskunftsanspruch] [a) Unterhaltspflichtiger ist abhängig beschäftigt:] Um die Höhe Ihrer Unterhaltsverpflichtung ermitteln zu können, ist es zunächst erforderlich, dass Sie Auskunft über Ihr Erwerbseinkommen [ggf.: sowie Ihre Vermietungs- und Vermögenserträge] anhand einer geordneten schriftlichen und systematischen [...]