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Checkliste zum Versorgungsausgleich Versorgungen des Mandanten Ehezeitbeginn 1. Tag des Monats der Eheschließung. 01. .. .. Ehezeitende Letzter Tag des Vormonats der Zustellung des Scheidungsantrags. Anrechte des Versorgungsausgleichs Datum Auskunft Ehezeitanteil Rente, Kapitalwert oder sonstige Bezugsgröße. Ausgleichswert Rente, Kapitalwert oder sonstige Bezugsgröße. Korrespondierender Kapitalwert/ Rentenwert Der Rentenwert (Monatsrente) ist wichtig für die Überprüfung z.B., ob der Halbteilungsgrundsatz nach § 11 VersAusglG gewahrt ist, und sollte beim Versorgungsträger angefordert werden, sofern er in der Auskunft nicht genannt ist. gesetzliche Rentenversicherung – EP Bei der gesetzlichen Rente können bis zu drei Anrechte erworben sein: EP (West), EP (Ost) und EP (Grundrente). gesetzliche Rentenversicherung – EP (Ost) gesetzliche Rentenversicherung – EP Grundrente Beamtenversorgung beamtenähnliche Versorgung berufsständische Versorgung betriebliche Versorgung [...]
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