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Checkliste Mandantengespräch I. Ist eine Ehesache anhängig? ja nein Gericht: ... Az.: ... Datum: ... II. Mandant ist - Antragsteller (der Ehesache) - Antragsgegner (der Ehesache) III. Sind neben dem Unterhalt weitere Regelungen erforderlich (Güterrecht, speziell Haus oder Eigentumswohnung)? ja nein IV. Ist eine gütliche Einigung möglich? ja nein Wenn nein: bitte weiter mit V. Wenn ja: Wie soll der Ehegattenunterhalt nach Scheidung geregelt werden? ... 1. Durch privatschriftlichen Vergleich Achtung: Nur eingeschränkt durch privatschriftlichen Vergleich möglich, - Es besteht Formzwang gem. § 1585c Satz 2 BGB für eine Regelung des nachehelichen Unterhalts, die vor Rechtskraft der Scheidung getroffen wird (siehe Mainz-Kwasniok, in: Garbe/Oelkers/Diehl/Grabow, Teil 10/4.5). - Der Formzwang gilt nicht für solche nachehelichen Unterhaltsvereinbarungen, die erst nach Rechtskraft des Scheidungsurteils bzw. -beschlusses geschlossen werden. - Das bedeutet auch, dass ein formgerecht [...]
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