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Checkliste Mandantengespräch: Negatives Feststellungsverfahren Zwei Fallgruppen: · Gegenseite „berühmt“ sich eines Anspruchs (siehe A.) · Einstweilige Anordnung zum Unterhalt oder ein lediglich zur Erledigung der einstweiligen Anordnung geschlossener Vergleich (siehe B.) A. Gegenseite „berühmt“ sich eines Anspruchs I. Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses Die Gegenseite behauptet das Bestehen oder die bestimmte Höhe eines Unterhaltsanspruchs. Der Antragsteller ist hiermit nicht einverstanden und will die Problematik geklärt haben. Besteht ein Unterhaltstitel? □ ja □ nein Wenn ja: Der Titel ist erstellt worden: am ... vor dem ... zu Aktenzeichen ... Berühmt sich die Gegenseite eines Anspruchs? □ ja □ nein Wenn ja: Schreiben vom ... II. Feststellungsinteresse · Gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit? □ ja □ nein Antragsteller muss ein Interesse an der Klärung haben (ist bei Unterhaltsansprüchen i.d.R. gegeben). · Fehlen einer besseren [...]
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