Checkliste Mandantengespräch A. Liegt ein Unterhaltstitel in Form eines Festsetzungsbeschlusses i.S.v. § 253 FamFG oder eines Beschlusses nach § 237 FamFG vor? ja nein Beschluss vom ... des Amtsgerichts ... Az. ... rechtskräftig seit ... B. In dem Beschluss ist der Unterhalt wie folgt festgesetzt: Unterhaltszeitraum: Unterhaltsbetrag bzw. Prozentsatz vom ... bis ... ... vom ... bis ... ... vom ... bis ... ... C. Soll die rückwirkende Herabsetzung des Unterhalts erfolgen, dann Antragsfrist des § 240 Abs. 2 FamFG beachten. D. Tatsächlich wird folgender Unterhalt geschuldet: I. Monatliche Einkünfte des barunterhaltspflichtigen Elternteils: 1. Arbeitseinkommen: ... € 2. Sonderzahlungen: ... € 3. Nebentätigkeit: ... € 4. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: ... € 5. Kapitalerträge: ... € 6. Steuererstattung: ... € 7. Mietfreies Wohnen im Eigenheim: ... € 8. Sonstige Einkünfte: ... € II. Berufsbedingte Aufwendungen: 1. Fahrtkosten [...]