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Auch in der Türkei ist durch das Straßenverkehrsgesetz ein Garantiefonds eingerichtet worden. Mit dem neuen türkischen Versicherungsgesetz (Gesetz Nr. 5684 v. 03.06.2007) wurde der Garantiefonds, mit neuem Namen Güvence Hesabi, erneut als eigene persönliche Körperschaft eingerichtet. Der neue Garantiefonds entschädigt die Verkehrsopfer in Fällen, in denen das schädigende Fahrzeug entweder nicht versichert ist, der Halter ausnahmsweise nicht haftet, oder wenn das unfallverursachende Fahrzeug nicht ermittelt werden kann. Der Garantiefonds tritt auch ein, wenn das Versicherungsunternehmen insolvent ist oder es seine Lizenzen in allen Branchen verloren hat. Allerdings beschränkt sich die Haftung auch hier auf den Betrag der – geringen – Deckungssummen der Pflichtversicherung. Darüber hinaus ersetzt der Fonds mit einer nachgenannten Ausnahme auch nur Personenschäden (laut Änderung Art. 98 StVG nur noch Schadensersatz aufgrund Invalidität/Todesfall, siehe dazu Teil 6/1, [...]
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