Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsprechung
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsprechung
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Rechtsprechung
Home
Rechtsprechung
1984
Ihre Suche einschränken
Jahr
Bitte wählen Sie
2024 (2370)
2023 (14433)
2022 (16046)
2021 (19083)
2020 (18371)
2019 (17686)
2018 (17990)
2017 (19369)
2016 (19362)
2015 (21104)
2014 (19166)
2013 (19985)
2012 (22424)
2011 (23353)
2010 (24137)
2009 (21981)
2008 (20177)
2007 (19351)
2006 (19408)
2005 (19106)
2004 (17575)
2003 (16615)
2002 (16073)
2001 (15863)
2000 (16300)
1999 (11664)
1998 (10836)
1997 (10242)
1996 (10027)
1995 (10189)
1994 (8633)
1993 (8345)
1992 (8274)
1991 (6173)
1990 (6365)
1989 (5515)
1988 (4659)
1987 (4415)
1986 (4326)
1985 (4301)
1984 (3730)
1983 (2644)
1982 (2593)
1981 (2382)
1980 (2051)
1979 (1604)
1978 (1491)
1977 (1436)
1976 (1423)
1975 (1354)
1974 (1279)
1973 (1269)
1972 (1187)
1971 (1120)
1970 (1110)
1969 (674)
1968 (606)
1967 (616)
1966 (543)
1965 (551)
1964 (467)
1963 (469)
1962 (456)
1961 (400)
1960 (457)
1959 (398)
1958 (362)
1957 (348)
1956 (379)
1955 (378)
1954 (288)
1953 (176)
1952 (140)
1951 (111)
1950 (6)
1949 (5)
1941 (7)
1940 (7)
1939 (5)
1938 (4)
1937 (3)
1934 (6)
1933 (6)
1932 (8)
1931 (3)
1930 (3)
1929 (3)
1928 (6)
1926 (3)
1923 (3)
1921 (5)
1920 (10)
1919 (3)
1913 (3)
1911 (3)
1910 (3)
1906 (3)
1904 (2)
1902 (2)
1901 (2)
Gericht
Bitte wählen Sie
BGH (98781)
BFH (45667)
BVerwG (38229)
BSG (21278)
OVG Nordrhein-Westfalen (19900)
OLG Hamm (19111)
OLG Düsseldorf (17111)
BAG (16511)
OLG Köln (15131)
EuGH (14292)
BVerfG (13675)
VGH Bayern (12638)
OLG Frankfurt/Main (12541)
OLG München (10686)
KG (10041)
BayObLG (9449)
OLG Brandenburg (8502)
LSG Nordrhein-Westfalen (7052)
LAG Rheinland-Pfalz (6806)
OLG Celle (6340)
OLG Koblenz (6320)
OLG Karlsruhe (6222)
LSG Bayern (6059)
VGH Baden-Württemberg (5805)
OLG Stuttgart (5734)
LAG Köln (5548)
FG München (5121)
LSG Berlin-Brandenburg (4909)
LSG Baden-Württemberg (4512)
LAG Hamm (4233)
OLG Hamburg (4101)
LAG Frankfurt/Main (3755)
OVG Niedersachsen (3676)
OLG Dresden (3402)
OLG Naumburg (3376)
FG Hamburg (3264)
OLG Saarbrücken (3183)
SchlHOLG (3156)
LAG Düsseldorf (3146)
OLG Nürnberg (3093)
FG Münster (3084)
FG Düsseldorf (3080)
OLG Zweibrücken (2884)
FG Niedersachsen (2878)
OVG Sachsen-Anhalt (2750)
FG Köln (2697)
OVG Sachsen (2612)
VGH Hessen (2579)
FG Baden-Württemberg (2527)
OLG Oldenburg (2196)
OLG Bamberg (2071)
LSG Sachsen-Anhalt (2024)
LAG München (1885)
LAG Baden-Württemberg (1865)
OVG Saarland (1860)
LAG Berlin-Brandenburg (1838)
FG Hessen (1782)
OVG Rheinland-Pfalz (1709)
LAG Schleswig-Holstein (1701)
OLG Thüringen (1699)
LSG Hessen (1675)
OVG Schleswig-Holstein (1595)
LSG Hamburg (1557)
LSG Niedersachsen-Bremen (1440)
FG Berlin-Brandenburg (1421)
FG Rheinland-Pfalz (1398)
OLG Rostock (1347)
LAG Niedersachsen (1338)
EuG (1336)
OLG Bremen (1297)
FG Nürnberg (1287)
OVG Hamburg (1264)
VG Stuttgart (1222)
OVG Bremen (1159)
VG Karlsruhe (1146)
FG Sachsen (1131)
FG Sachsen-Anhalt (1130)
OVG Berlin-Brandenburg (1081)
LSG Thüringen (1062)
LAG Chemnitz (1035)
LAG Mecklenburg-Vorpommern (1024)
LG Köln (1018)
LAG Berlin (941)
OLG Braunschweig (937)
LSG Schleswig-Holstein (934)
LG Berlin (908)
VG Freiburg (907)
LAG Nürnberg (872)
FG Saarland (821)
LAG Hamburg (738)
LSG Sachsen (730)
LSG Chemnitz (709)
FG Schleswig-Holstein (630)
LG München I (601)
LG Düsseldorf (560)
LSG Rheinland-Pfalz (531)
FG Thüringen (520)
OVG Thüringen (519)
LG Hamburg (516)
VG Sigmaringen (494)
OLG Celle
zurück
|
vor
»Die Ablehnung der Verlegung des Hauptverhandlungstermins kann in der Regel nicht mit der Beschwerde angefochten werden. Die Unzulässigkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit, den Beginn und Fortgang der Hauptverhandlung nicht durch Beschwerden und dadurch
DM 20000 Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers mit ungenügender Aufklärung anläßlich der Behandlung von Bewegungsschmerzen im rechten Kniegelenk. Das Kniegelenk mußte versteift werden, das rechte Bein wurde wegen Verlusts des Gelenkknor
»Auch wenn es ein steuerpflichtiges Unternehmen zu Schätzungen kommen läßt, spricht das allein noch nicht für die Annahme, daß die Steuerhinterziehung entdeckt ist. Es müssen vielmehr konkrete Anhaltspunkte vorliegen, daß der Steuerpflichtige selbst vorsä
Unangemessene Benachteiligung des Kunden durch zu kurze Frist; Verschleierung der Risikobeschränkung; Abbedingung der Erfordernisse der Nachfristse...
a. Begründete Besorgnis der Befangenheit durch ein Verhalten, das geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, der Richter lasse sich bei der Beurteilung des Klageanspruchs von gefühlsmäßigen Überlegungen leiten.
b. Vergleichsgebühr entsteht für die Mitwirkung des Prozeßbevollmächtigten an der Einigung der Kindeseltern über das Umgangsrecht im Zusammenhang mit einem Ehescheidungsverfahren.
b. Bestimmung des Grundstücksbegriffs nicht nach Maßgabe des BGB oder der GBO. c. Hofzugehörigkeit einer mit einem Landarbeiterwohnhaus bebauten Grundfläche in einem Fall, in dem die Ä das Haus auch weiterhin bewohnenden Ä familienfremden Arbeitskräfte in
»Die wiederholte Zuwiderhandlung gegen eine Aufenthaltsbeschränkung nach § 20 Abs. 1 AsylVfG erfordert nicht, daß die Ahndung eines früheren Verstoßes durch Bußgeldbescheid oder gerichtliche Entscheidung vorausgegangen ist.«
»Zur Frage, ob § 111 StVollzG insoweit verfassungswidrig ist, als danach die Beteiligung eines Dritten im gerichtlichen Verfahren in Strafvollzugssachen nach §§ 109ff StVollzG ausgeschlossen ist.« Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 111 StVollzG ist die B
d. Sogenanntes Traditionsgut (hier: Familienbibel) rechnet nicht zum Hofeszubehör.
1. Einen Versagungsgrund des Schutzes der Allgemeinheit über die konkrete Mißbrauchsgefahr des § 11 Abs. 2 StVollzG hinaus, sieht das StVollzG bei Vollzugslockerungen nicht vor. 2. Auch eine Flucht- oder Mißbrauchsgefahr, die sich auf eine bestehende Ausw
a. Im Konkurs des Buchberechtigten richtet sich der Berichtigungsanspruch gegen den Konkursverwalter.
Vorlegungsfragen: 1. Gilt die 30 %-ige Kappungsgrenze des § 2 Abs. 1 Nr. 3 n.F. Miethöheregelungsgesetz (MHRG) auch für die Fälle, in denen eine Mietanhebung auf die ortsübliche Miete nach Wegfall der bisherigen Preisbindung ab einem Zeitpunkt nach Inkraf
c-d. Zulässige Wiederaufnahme des Ä mit Rücksicht auf eine in anderer Sache zu erwartende Strafe Ä vorläufig eingestellten Verfahrens nach Abs: 4 und 5 (c) schon vor Abschluß des anderen Verfahrens, (d) nur aus wichtigem Grund, etwa wegen drohender Verjäh
»Verstöße gegen § 34 Abs. 1 Nr. 3 bzw. § 35 Abs. 1 i.V. mit § 20 Abs. 1 AsylVfG können auch durch Unterlassung - verspätete Rückkehr oder völliges Unterbleiben der Rückkehr nach erlaubter Aufenthaltsänderung - begangen werden.«
Es ist grob fahrlässig, trotz bekannt kurvenreicher Straße während der Fahrt einen Kassettenrecorder zu bedienen.
Die Gebühren sind stets nach der für den letzten Leistungsstand maßgebenden Berechnungsart zu ermitteln. Hat der Architekt lediglich die Leistungsphasen 1 und 2 erbracht, erfolgt die Berechnung der anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung. Will er da
1. Der Schutzbereich einer Verkehrsampel für Radfahrer erstreckt sich auf die gesamte durch Lichtzeichenanlage gesicherte Kreuzung. 2. Einen Rotlicht-Verstoß begeht deshalb der Radfahrer, der außerhalb des Radwegs und der durch Rotlicht gesperrten Radfahr
DM 70000 Schmerzensgeld für einen Schädelbruch im Stirnbereich mit Hirnverletzung. Bedingt durch die notwendige Schädeloperation stellte sich Verlust der Sehfähigkeit des linken Auges und des Riechvermögens ein. 2 Wochen bewußtlos. Dauerfolgen: Wesensverä
»Die Regelungen des § 14 Abs. 2 StVollzG decken sich mit den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen über die Aufhebung begünstigender Verwaltungakte.«
a. Zulässige Beschwerde des Angeklagten gegen die Ä in der Hauptverhandlung getroffene Ä Entscheidung des Vorsitzenden, durch die der Antrag auf Aufhebung der Beiordnung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung eines neuen (gewählten) Verteidiger
Streitwert: Kaufvertrag - Feststellungsklage
c-d. Selbstschuldnerische Bürgschaft einer GmbH & Co. KG als ausreichende, Sicherheit im Rahmen der Anmeldung einer Kapitalerhöhung einer Einmann-GmbH (d) bei enger personeller Verflechtung beider Gesellschaften
a. Keine Ausnahme (§ 2 Abs. 2 Nr. 3) von der Erlaubnispflicht (§ 2 Abs. 1 Satz 1) für die Verabreichung zubereiteter Speisen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2) im Falle von Puppen, die unter Verwendung von Instant-Pulver und heißem Wasser in Automaten hergestellt werden.
»Die Untersagung der weiteren Mitarbeit eines ehrenamtlichen Mitarbeiters im Strafvollzug kann nicht allgemein mit dessen extremer politischer Betätigung begründet werden, wenn es sich um einen schon lange Zeit erprobten Mitarbeiter handelt.«
Unzulässigkeit isolierter Feststellung des Inhalts eines angemeldeten Rechts vor Aufstellung des Umlegungsplans.
Zum Nachweis der Entwendung des versicherten Kfz.
Ein Gefangener, der seit mehr als einem Jahr auf freiwilliger Grundlage mit dem triebdämpfenden Medikament Androcur behandelt wird, hat Anspruch darauf, daß die Vollzugsbehörde die Auswirkungen dieser Behandlung bei der Prüfung, ob Vollzugslockerungen gew
Mitverschuldungsvorwurf wegen versäumter Sicherheitsgurt-Benutzung: (d) keine entsprechende Verpflichtung für Insassen auf dem Rücksitz (hier: Unfall im Jahre 1982); (e) Beweislage, insbesondere Beweislastverteilung, im Falle des Einwands des Geschädigten
Eingliederungshilfe als Unfallschaden
Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelpilzbildung, die bei Beheizung und Lüftung vermieden werden könnten
Beurteilungskriterien für die Sorgerechtsübertragung auf einen Elternteil bei Getrenntleben der Eltern (hier: im Falle eines dreieinhalb Jahre alten Kindes).
Vorwefbares Mitverschulden besteht nur dann, wenn der Beifahrer begründete Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Fahrers hatte oder haben mußte. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,92 o/oo müssen auch morgens um 5.30 Uhr noch keine Ausfallerscheinungen
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
Vorlegungsfrage: Sind Mieterhöhungen, die vor dem 1.1.1983 wirksam geworden sind, bei der Ermittlung der sogenannten 30 %-igen Kappungsgrenze i.S. des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 MHG n.F. nicht zu berücksichtigen, da der neuen Vorschrift wegen eines Verstoßes g
Zulässigkeit der gemeinschaftlichen Verteidigung mehrerer Beschuldigter im Fall der Verfolgung verschiedener, unabhängig voneinander begangener Taten in lediglich aus Zweckmäßigkeitsgründen verbundenen Verfahren.
Es liegt kein Fall der unzulässigen Mehrfachverteidigung vor, wenn derselbe Verteidiger in zu gemeinsamer Verhandlung verbundenen Verfahren mehrere Betroffene vertritt, deren Tat in keinem zeitlichen und räumlichen Sachzusammenhang stehen.
Der Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 1389 BGB kann nicht im Wege einstweiliger Verfügung geltend gemacht werden.
Wer eine Vorladung der Straßenverkehrsbehörde zum Verkehrsunterricht nicht befolgt, handelt nur dann ordnungswidrig, wenn er nicht dagegen mit aufschiebender Wirkung Widerspruch einlegen könnte.
»Sind im Zeitpunkt der Rechtskraft eines auf Freiheitsstrafe lautenden Urteils zwei Drittel der Strafe durch Anrechnung erlittener U-Haft bereits verbüßt, so ist auch schon vor förmlicher Einleitung der Vollstreckung zur Entscheidung über die Aussetzung d
d. Verwertbarkeit einer auf den Versicherungsunterlagen beruhenden Zeugenaussage des Sachbearbeiters der Haftpflichtversicherung im Strafverfahren gegen den Versicherungsnehmer.
Keine Tatidentität zwischen einem - angeklagten - Verkehrsdelikt und dem auf dieses Delikt bezogenen nachträglichen Vortäuschen einer Straftat (hier: Angabe der Ehefrau gegenüber der Polizei, nicht ihr Ehemann, sondern sie habe das Kraftfahrzeug geführt).
1. Gefangenenkarteien, die personenbezogene Daten enthalten, sind Dateien im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 3 NdsDSG. 2. Nicht jede Datenübermittlung an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs ist unzulässig. Vielmehr sind im Einzelfall das berechtigte Inte
Bei der Prognose über die Frage der Flucht- oder Mißbrauchsgefahr ist der Vollzugsbehörde zwar ein Beurteilungsspielraum eingeräumt; zur Versagung von Vollzugslockerungen reicht es jedoch nicht aus, lediglich auf Verdachtsmomente hinzuweisen, die bei der
1. § 7 Abs. 3 Satz 2 StVollzG enthält keine Mindestfristen für die erneute Überprüfung des Vollzugsplanes. 2. Die diesbezügliche Entscheidung muß erkennen lassen, welche Gründe im Einzelfall für die Bemessung der Frist bestimmend waren, wobei die Anforder
Wer - um sich zu rächen - auf einer beidspurig befahrenen Bundesautobahn bei einem Abstand von ca. 15 m zum nachfolgenden Fahrzeug aus einer Geschwindigkeit von 80 km/h derart stark abbremst, daß der Nachfolgende scharf bremsen muß, um einen Auffahrunfall
Anteilige Barunterhaltspflicht der Eltern besteht, wenn ein Verwandter das Kind als Vormund betreut.
a. Keine Beiordnung eines Notanwalts im Klageerzwingungsverfahren.
a. Das Grundbuchamt kann, falls der Grundstückseigentümer die erforderliche Zustimmung zur Belastung eines Erbbaurechts mit einer Arresthypothek verweigert, ausnahmsweise dem Gläubiger durch Zwischenverfügung eine Frist zur Durchführung des Zustimmungsers
Krankenhausaufnahmevertrag: Unwirksamkeit einer Koppelung von ärztlicher Wahlleistung und besonderer Unterbringung (Verstoß gegen § 6 Satz 3 BPflV) (d) unter Aufrechterhaltung des Vertrags im Verhältnis zum Krankenhausträger.
a. Addition der Streitwerte von Klage und Widerklage bei wechselseitiger Geltendmachung von Teilansprüchen aus einem einheitlichen Rechtsverhältnis (hier: Klage auf Rückzahlung vertraglicher Leistungen nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung einerseit
DM 20000 Schmerzengeld für eine Gehirnerschütterung, ferner für Brüche des Ober- und Unterkiefers, eine Weichteilverletzung im Gesicht, einen Nervendurchriß im unteren Kopfbereich, ein stumpfes Bauchtrauma und für fünf Knochenbrüche im Bereich des rechten
DM 120000 Schmerzensgeld für einen 20jährigen Mann bei Bruch der Halswirbelsäule (C6/7) mit stabiler Verheilung, eine komplette Tetraplegie (Querschnittslähmung) mit kompletter Lähmung der Beine, der Blase und des Mastdarms, weitgehende Lähmung der Rumpf-
»Die Anrechnung einer in einem anderen Verfahren erlittenen U-Haft nach § 51 Abs. 1 StGB ist unzulässig.«
c. Bürgerlich-rechtlicher Aufopferungsanspruch eines Wohnungseigentümers, der infolge Undichtigkeit des Daches Schäden an seinem Sondereigentum erleidet und eine Reparatur auf Verlangen der anderen Eigentümer bis zum Abschluß eines Beweissicherungsverfahr
Gegen die Ablehnung der Zustimmung zur Zurückstellung der Strafvollstreckung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
c. Konkludentes Erfüllungsverlangen des Konkursverwalters (c) durch Verarbeitung von Waren, die an das Ä vom Konkursverwalter fortgeführte Ä gemeinschuldnerische Unternehmen unter Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind.
»Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch den (obersten) Gerichtsherrn der US-Streitkräfte steht einem Freispruch i.S. des Art. VII Abs. 8 NATO-Truppenstatut gleich und begründet für die deutschen Strafverfolgungsbehörden ein Verfahrenshindernis (i
DM 120000 Schmerzensgeld für einen beidseitigen, mehrfachen Bruch der Beine, Knöchel und Füße, ferner für einen Bruch der Knochen im Bereich des Beckens (linke Hüftpfanne, Kreuz-, Sitz- und Schambein) sowie für einen Bruch des linken Unterarms, eine Brust
Fälligkeit des Anspruch des Mieters auf Rückzahlung einer Mietkaution nach Ablauf einer angemessenen Überlegungs- und Prüfungsfrist für den Vermieter, und zwar im Regelfall von höchstens 6 Monaten; keine Berufung des Vermieters auf - der Kautionsrückzahlu
Bei der Berechnung der Gesamtzeit im Sinne von Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ist die über das Ende der Ehezeit hinaus fortdauernde Beurlaubung eines Beamten ohne Dienstbezüge nicht mitzuberücksichtigen.
Die Steuerfahndungsprüfung setzt eine Prüfungsanordnung nicht voraus. Ist durch das Erscheinen der Steuerfahndung keine Einleitung des Strafverfahrens und damit des Ausschlusses der Straffreiheit nach § 371 Abs. 2 Nr. 1 b AO gegeben, bestimmt sich bei ihr
Verschweigt der Versicherungsnehmer in der Schadenanzeige einen - hier überwiegend noch nicht reparierten - Vorschaden von einigem Gewicht, so besteht Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers.