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OLG Celle - Entscheidung vom 21.06.1984

1 W 13/84

Normen:
GmbHG § 7 Abs.2, § 57 Abs.2

Fundstellen:
DRsp II(220)291c-d
NiedersRpfl 1984, 214
OLGZ 1984, 318

»Gemäß § 7 Abs. 2 , § 57 Abs. 2 GmbHG darf die Anmeldung der Kapitalerhöhung einer Einmann-GmbH erst erfolgen, wenn neben den in § 7 Abs. 2 Satz 1 und 2 GmbHG vorgeschriebenen Einzahlungen der Gesellschafter für den [...]
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