per beA Amtsgericht Gemäß § 23 Nr. 2c GVG ist das Amtsgericht sachlich zuständig (Rdnr. 15.48). Zuständigkeit bestimmt sich nach § 43 WEG (Rdnr. 15.19 ff.). ... Abteilung für Wohnungseigentumssachen Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Klage des ehemaligen Verwalters Dies gilt auch für die Klage gegen einen früheren Verwalter (BGH, Beschl. v. 24.02.2022 – V ZB 59/21, ZMR 2022, 805, Rdnr. 15.41). Auch insoweit ist die Zuständigkeit einer Abteilung für Wohnungseigentumssachen gegeben, sofern eine solche Abteilung an dem jeweiligen Gericht besteht. ... – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ... gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ... Bezeichnung entsprechend § 9a Abs. 1 Satz 3 WEG. vertreten durch den derzeitigen Verwalter ... – Beklagte – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ... wegen: rückständigen Verwalterhonorar vorläufiger Streitwert: ...€ Wir zeigen an, dass wir die Interessen des Klägers vertreten. In seinem Namen und Vollmacht [...]