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Autor: Schmid Schadensersatzansprüche können aus Delikt wegen körperlichen oder sexuellen Misshandlungen oder aus Verkehrsunfällen, wegen Verletzung des Eigentums oder wegen Betrugs in Bezug auf bestehende Unterhaltspflichten in Betracht kommen. Daneben können deliktische Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Rechts zur elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts oder wegen Verletzungen der Pflichten aus der ehelichen Lebensgemeinschaft nach § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB entstehen. Auch die Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten im Verhältnis der Ehegatten zueinander kann Schadensersatzansprüche [...]
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