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Autor: Ullrich Das Verfahren ist sowohl bezüglich der Verfahrenskosten als auch bezüglich der Anwaltsgebühren eine normale Familienstreitsache. Maßgeblich ist der Betrag, den eine Ehepartner von dem anderen verlangt. Bei dem Streit um die Beteiligung an einem Darlehn über 1.000 EUR wird meist nur die Hälfte verlangt werden können. Der Streitwert beläuft sich dann auf 500 EUR. Vergütung Es handelt sich um eine normale Familienstreitsache, so dass keine Besonderheiten zu beachten [...]
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