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Autor: Ullrich Der Gesamtschuldnerausgleich ist ein Zahlungsanspruch, der bei dem Familiengericht geltend gemacht wird. Die üblichen Regelungen für einen bezifferten Antrag sind anzuwenden. Da die Verfahren nicht so oft vorkommen, empfiehlt es sich, die Rechtsgrundlagen umfassender darzulegen und den Sachverhalt klar zu subsumieren. Vor Inkrafttreten des FamFG am 01.09.2009 handelte es sich um "normale" Zivilsachen, die vom Amts- oder Landgericht zu verhandeln waren. Besonderheit: Über den anteiligen Ansatz der Gesamtschuld in den jeweiligen Anfangs- oder Endvermögen entscheidet incident das Familiengericht im Ausgleichsverfahren, auch wenn es sich eigentlich um eine normale "sonstigeFamiliensache" handelt (Wever, FamRZ 1997, 8, 14 zur früheren vergleichbaren Rechtslage). Ist die Auseinandersetzung zum Gesamtschuldnerausgleich separat anhängig, muss das Zugewinnverfahren zumindest in einem Teil der Verfahren (siehe oben Ausnahme und Kleinle, FamRZ 1997, 8, [...]
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