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1. Was bedeuten Sättigungsgrenzen? Einkünfte oberhalb der Sättigungsgrenze sind grds. nicht unterhaltsrelevant (dazu) und begründen daher auch keinen Auskunftsanspruch (dazu), BGH DRsp 1994/3042 = FamRZ 1994,1169 = NJW 1994,2618. 2. Wann ist Sättigung zu prüfen? a. Beim Kindesunterhalt: (>Höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle) (a) Grundsätze: Der Bedarf (dazu) des Kindes richtet sich nicht unbeschränkt nach den verfügbaren Mitteln, BGH DRsp 1994/4737 LS = FamRZ 1983,473 = NJW 1983,1429. Das Kind hat keinen Anspruch auf eine den Eltern entsprechende Lebensführung, OLG Köln DRsp 2000/1445 LS. Besonders teure Hobbies des Kindes sind nur dann prägend, wenn sie schon während intakter Ehe betrieben wurden, OLG Schleswig DRsp 2001/11559. Das Kind hat keinen Anspruch auf Teilhabe am Luxus, OLG Zweibrücken DRsp 1998/7323 = FamRZ 1998,490, OLG Düsseldorf DRsp 1999/1201 = FamRZ 1998,1191. An Luxus nimmt das Kind nicht teil, vor allem wenn es bei langer Trennung der Eltern [...]
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