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(>Erwerbstätigenbonus) 2. Können auch sonstige Einkünfte pauschal bereinigt werden? 1. Sind Erwerbseinkünfte pauschal zu bereinigen? a. Wenn offenkundig keine eigenen Aufwendungen anfallen: Wenn keine konkreten Anhaltspunkte für berufsbedingte Aufwendungen dargelegt sind, scheidet ein Pauschalabzug aus, BGH DRsp 2014/11896 = NJW 2014,2785 = FamRZ 2014,1536 [27]. Wenn ein Firmenfahrzeug zur Verfügung steht, ist kein Pauschalabzug vorzunehmen, OLG Stuttgart DRsp 2004/19895 LS = FamRZ 2004,1109. Dass Spesen (dazu) gezahlt werden, schließt berufsbedingte Aufwendungen nicht aus, BGH DRsp 2014/11896 = NJW 2014,2785 = FamRZ 2014,1536 [29]. b. Ansonsten: (a) Grundsätze: Ein Pauschalabzug liegt im Rahmen tatrichterlichen Ermessens, BGH DRsp 2000/6865 = NJW 2000,3140 = FamRZ 2000,1492. Abzüge über die Pauschalen hinaus müssen bei entsprechender Darlegung berücksichtigt werden, BGH DRsp 2005/21517 = FamRZ 2006,108 = NJW 2006,369. Die Pauschale kann jedenfalls dann (neben dem [...]
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