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(>Ist die Haftung verschärft? / >Welche Fahrten wären grds. erstattungsfähig?) 1. Ist auf den PKW zu verzichten? a. Wann generell? >Dazu. b. Wann bei Verschärfung (dazu)? Soweit möglich, müssen hier öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden, OLG Hamm DRsp 1997/596 LS = FamRZ 1996,958, OLG Brandenburg DRsp 2006/23218. Bis zum Mindestunterhalt des Kindes (dazu) muss sich S auf öffentliche Verkehrsmittel oder ggf. auch auf ein Fahrrad verweisen lassen, OLG Stuttgart NJW-RR 2008,527 = FamRZ 2008,1273, KG DRsp 2013/19947 = NJW 2014,869 = FamRZ 2014,949. Kosten für eine zulässige PKW-Nutzung bei besonders schlechtem Wetter wären durch die 5%-Pauschale (dazu) abgedeckt, OLG Stuttgart NJW-RR 2008,527 = FamRZ 2008,1273. Aber bei Schichtdienst und Unzumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln sind PKW-Kosten uneingeschränkt nach der Kilometer-Pauschale (dazu) abziehbar, OLG Naumburg DRsp 1998/16762 = FamRZ 1998,558. c. Nach Vergleich: Wenn S in einem Vergleich die [...]
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