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Altes Recht (-->Neues Recht) 2. Ist eine Rückabtretung möglich? 1. Geht der Unterhaltsanspruch über? a. Geht der Zahlungsanspruch über? (a) Bei Arbeitslosengeld II (bis 31.7.2006): (aa) Unter welchen Voraussetzungen? Bei Leistungen (dazu) zur Sicherung des Lebensunterhalts kann der Anspruch ggf. auf die Agentur für Arbeit übergeleitet werden, § 33 SGB II, vgl. Müller FPR 2005,428, Rudnik FamRZ 2005,1941, Hußmann FF 2005,227. Ein gesetzlicher Übergang ist nicht vorgesehen. Überleitbar sind grds. nur Ansprüche als Ehegatte, Lebenspartner oder nichtehelicher Elternteil, ferner Ansprüche von Kindern während Minderjährigkeit oder Ausbildung, Klinkhammer FamRZ 2004,1914, Rudnik FamRZ 2005,1947. Die Anzeige der Überleitung ist ein Verwaltungsakt, Hußmann FF 2005,227. (ab) Was ist nach Überleitung? (aba) Ist eine Anfechtung möglich? Eine Überleitungsanzeige nach § 33 SGB II wäre vor dem Sozialgericht anzufechten, Hußmann FPR 2004,541, Rudnik FamRZ 2005,1942,1945. [...]
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