1. Kann so ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs gekippt werden? a. Ab 1.9.2009 (dazu): Die früheren Möglichkeiten bestehen nicht mehr, weil die gesetzliche Karenzfrist zwischen Vertragsschluss und Scheidungseinreichung abgeschafft wurde (dazu). Jedoch kann eine Erhöhung eigener Versorgungsanrechte durch eine anstehende Beförderung aus dem VA herausgehalten werden, wenn die Scheidung noch davor beantragt wird, Ruland NJW 2009,1698. b. Früher: (a) Wann kommt das in Betracht? Falls die Parteien den Versorgungsausgleich vertraglich ausgeschlossen haben (dazu). (b) Was wäre dann zu beachten? (ba) Wenn G die Scheidung einreicht: Wenn der Scheidungsantrag innerhalb eines Jahres zugestellt wird, wird der Ausschluss unwirksam und G kann doch noch den Versorgungsausgleich beanspruchen (dazu). (bb) Wenn S die Scheidung einreicht: Geschieht dies innerhalb eines Jahres, wird der Ausschluss unwirksam (S müsste also ausgleichen, sofern nicht die Parteien eine Folgenvereinbarung [...]