(>§§ 1564 ff im Kontext) 2. Vereinbarungen über die Scheidung? 1. Welche Scheidungsvoraussetzungen gelten nach dem BGB? a. Gesetzeslage: (a) § 1564 S.3 BGB: "Die Voraussetzungen, unter denen die Scheidung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften". (b) § 1565 I 1 BGB: "Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist". (c) § 1565 I 2 BGB: "Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen". (d) § 1565 II BGB: "Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde." b. Bedeutung: Erforderlich ist: (1) Derzeitiges Bestehen einer Ehe: (1a) Zustandegekommen: (1aa) Grundsätze: Die Ehe muss wirksam geschlossen (dazu) bzw. eine [...]