- BAföG
- Bagatellgrenze beim Ehegattenunterhalt
- Bankvollmacht des Ehegatten
- Bar- und Betreuungsunterhalt
- Baugrundstück
- Bauherrenmodell
- Baukindergeld
- Bausparvertrag
- Bedarf/Bedürftigkeit
- Bedarf im Ausland
- Bedarfe für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II, § 34 SGB XII)
- Bedarfskontrollbetrag (Düsseldorfer Tabelle)
- Beförderung
- Behindertes Kind (Kind mit besonderen Bedarfen)
- Beistandschaft
- Belange des Kindes (§ 1579 BGB)
- Berufsausbildungsbeihilfen
- Berufsbedingte Aufwendungen
- Berufsschadensausgleichsrente
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Berufswahl, freie (Art. 12 Abs. 1, 2 GG)
- Beschwerde in Unterhaltssachen (§§ 58-69, 117 FamFG)
- Bestattungskosten
- Bestimmungsrecht der Eltern (§ 1612 Abs. 2 BGB)
- Bestreiten, allgemeines/einfaches
- Betreuungsbonus
- Betreuungsfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG)
- Betreuungsgeld
- Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB)
- Betreuungsunterhalt (Unterhaltsgewährung durch Pflege und Erziehung, § 1606 Abs.
- Betriebsaufgabe/-veräußerung
- Beweislast
- Beweiswürdigung
- Bewerbungen
- Bewerbungsfrist für den Unterhaltsberechtigten
- Bewirtungskosten
- Billigkeitsunterhalt (§ 1576 BGB)
- Blindenhilfe nach § 72 SGB XII
- Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende (früher Arbeitslosengeld II) nach dem SGB II
- Bundesfreiwilligendienst
Bei der Beförderung und der daraus resultierenden Einkommenssteigerung ist für den nachehelichen Unterhalt zu unterscheiden: 1. Handelt es sich um eine Regelbeförderung, so nimmt der geschiedene Ehegatte an der Einkommenssteigerung teil, weil sich die damals noch verheirateten Ehegatten in ihrer Lebensplanung – z.B. Aufbau der Altersversorgung, Entschluss zum Erwerb eines Eigenheims, Disposition über die Ausbildung der Kinder – auf die zukünftig zu erwartende Einkommensverbesserung bereits eingestellt haben (BGH, Urt. v. 11.02.1987 – IVb ZR 20/86, FamRZ 1987, 459, Rdnr. 10 ff.; BGH, Urt. v. 03.04.1985 – IVb ZR 15/84, FamRZ 1985, 791, Rdnr. 21 ff.). 2. Bei unvorhergesehenen Beförderungen, die nach Rechtskraft der Scheidung eintreten, bleibt die Steigerung der Einkommensverhältnisse regelmäßig außer Betracht (BGH, Urt. v. 11.02.1987 – IVb ZR 20/86, FamRZ 1987, 459, Rdnr. 10 ff.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.07.1987 – 9 UF 210/86, FamRZ 1988, 67, 68). Soweit [...]
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