- BAföG
- Bagatellgrenze beim Ehegattenunterhalt
- Bankvollmacht des Ehegatten
- Bar- und Betreuungsunterhalt
- Baugrundstück
- Bauherrenmodell
- Baukindergeld
- Bausparvertrag
- Bedarf/Bedürftigkeit
- Bedarf im Ausland
- Bedarfe für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II, § 34 SGB XII)
- Bedarfskontrollbetrag (Düsseldorfer Tabelle)
- Beförderung
- Behindertes Kind (Kind mit besonderen Bedarfen)
- Beistandschaft
- Belange des Kindes (§ 1579 BGB)
- Berufsausbildungsbeihilfen
- Berufsbedingte Aufwendungen
- Berufsschadensausgleichsrente
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Berufswahl, freie (Art. 12 Abs. 1, 2 GG)
- Beschwerde in Unterhaltssachen (§§ 58-69, 117 FamFG)
- Bestattungskosten
- Bestimmungsrecht der Eltern (§ 1612 Abs. 2 BGB)
- Bestreiten, allgemeines/einfaches
- Betreuungsbonus
- Betreuungsfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG)
- Betreuungsgeld
- Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB)
- Betreuungsunterhalt (Unterhaltsgewährung durch Pflege und Erziehung, § 1606 Abs.
- Betriebsaufgabe/-veräußerung
- Beweislast
- Beweiswürdigung
- Bewerbungen
- Bewerbungsfrist für den Unterhaltsberechtigten
- Bewirtungskosten
- Billigkeitsunterhalt (§ 1576 BGB)
- Blindenhilfe nach § 72 SGB XII
- Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende (früher Arbeitslosengeld II) nach dem SGB II
- Bundesfreiwilligendienst
Bedarfskontrollbetrag (Düsseldorfer Tabelle)
Der Bedarfskontrollbetrag ist Bestandteil der Düsseldorfer Tabelle und wurde zwischenzeitlich von etlichen Oberlandesgerichten übernommen. Er ist nicht identisch mit dem Selbstbehalt bzw. dem Eigenbedarf. Vielmehr soll er immer dann, wenn das Einkommen des Pflichtigen höher liegt als die Einkommensgruppe 1, für eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Schuldner und seinen unterhaltsberechtigten Kindern sorgen (Angemessenheitskontrolle; vgl. auch OLG Schleswig, FamRZ 2000, 441; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1165; OLG Hamm, FamRZ 1999, 878, 879). Wird der Bedarfskontrollbetrag auch unter Berücksichtigung des Ehegattenunterhalts unterschritten, ist der Tabellenbetrag der nächstniedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird, anzusetzen. Nach der Intention des Bedarfskontrollbetrags soll dann, wenn den Kindern ein höherer Unterhalt zusteht als der Mindestunterhalt, der zugleich den Basisbetrag der Düsseldorfer Tabelle darstellt, auch dem [...]
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