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Am 01.09.2009 wird gleichzeitig mit dem FamFG die Strukturreform des Versorgungsausgleichs in Kraft treten.1) Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 13.02.2009, BR-Drucks. 128/09. Diese Reform des materiellen Versorgungsausgleichsrechts konnte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens der Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht mehr berücksichtigt werden. Daher wurden die ursprünglich vorgesehenen Vorschriften des FamFG zum Versorgungsausgleichsverfahren (§§ 217 ff. FamFG) noch vor deren Inkrafttreten mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichs überarbeitet. Im Folgenden wird daher die durch die Strukturreform des Versorgungsausgleichs überarbeitete Fassung des FamFG zugrunde gelegt, welche vom Bundestag am 12.02.2009 und vom Bundesrat am 06.03.2009 verabschiedet [...]
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