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Versorgungsausgleichssachen sind gem. § 217 FamFG Verfahren, die den Versorgungsausgleich betreffen. Von dieser Definition werden etwa sozial-, verwaltungs- oder arbeitsgerichtliche Verfahren nicht erfasst. Dies ergibt sich bereits aus den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und bedurfte daher keiner gesetzlichen Klarstellung im [...]
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