II. Sonderregelung des Art. 17a EGBGB
Die Frage, nach welchem Statut die Regelung der Rechtsverhältnisse über Ehewohnung und Haushaltsgegenstände zu erfolgen hat, ist seit dem 01.01.2002 gesetzlich geregelt. Der im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes neu ins EGBGB aufgenommene Art. 17a EGBGB unterstellt das Statut für die Befugnis zur Nutzung der im Inland befindlichen Haushaltsgegenstände und die im Inland gelegene Ehewohnung sowie damit zusammenhängende Betretungs-, Näherungs- und Kontaktverbote den deutschen Sachvorschriften. Die Vorschrift beseitigt jedenfalls die bis zum 01.01.2002 bestehende Rechtsunsicherheit für Nutzungsregelung der im Inland belegenen Haushaltsgegenstände und die Ehewohnung nebst Zusammenhangsregelungen (Gewaltschutz). Es gilt seitdem einheitlich das deutsche Sachrecht. Art. 17a EGBGB löst hierbei in seinem Anwendungsbereich die kollisionsrechtliche Beurteilung von der ausländischen Staatsangehörigkeit. Auf die – im Einzelfall recht schwierige und [...]