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Muster-Vergütungsvereinbarung Vergütungsvereinbarungen nach § 34 RVG bedürfen nicht der Textform, § 3a Abs.1 S. 4 RVG. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall aus Beweisgründen, die Vereinbarung schriftlich zu dokumentieren. für Beratungstätigkeit – feste Wertgebühr mit Vereinbarung des Gegenstandswerts Vergütungsvereinbarung zwischen … – im Folgenden Anwalt – und … – im Folgenden Auftraggeber –. 1. Vergütung für die Beratung Für die Beratung in Sachen …wegen … vereinbaren die Parteien gem. § 34 Abs. 1 RVG, dass der Anwalt aus dem Gegenstandswert der Beratung eine …-Gebühr gem. § 13 RVG erhält. Gleichzeitig wird der Gegenstandswert mit … € fest vereinbart. 2. Anrechnung Eine Anrechnung der vorstehend vereinbarten Gebühr auf die in einer eventuell nachfolgenden Angelegenheit entstehenden gesetzlichen Gebühren oder eine vereinbarte Vergütung wird ausgeschlossen. 3. Anwendbarkeit der gesetzlichen Vergütung im Übrigen Die unter Nr. 1 [...]
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