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Muster-Vergütungsvereinbarung Vergütungsvereinbarungen nach § 34 RVG bedürfen nicht der Textform, § 3a Abs.1 S. 4 RVG. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall aus Beweisgründen, die Vereinbarung schriftlich zu dokumentieren. für Beratungstätigkeit: Stundensatzvereinbarung mit zusätzlicher Einigungs-, Erledigungs-, Aussöhnungsgebühr Vergütungsvereinbarung zwischen … – im Folgenden Anwalt – und … – im Folgenden Auftraggeber – 1. Vergütung für die Beratung Für die Beratung in Sachen …wegen … vereinbaren die Parteien gem. § 34 Abs. 1 RVG, dass der Anwalt eine Vergütung i.H.v. … € (in Worten: …Euro) je Stunde erhält. Abgerechnet wird für (5 Minuten, 10 Minuten, 15 Minuten, halbe Stunde etc.) Der vereinbarte Stundensatz gilt auch für Fahrt- und Wartezeiten. 2. Anrechnung Eine Anrechnung der vorstehend vereinbarten Gebühr auf die in einer eventuell nachfolgenden Angelegenheit entstehenden gesetzlichen Gebühren oder eine vereinbarte Vergütung wird [...]
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