Fahrräder begegnen sich
Kommt es zu einer Kollision zwischen zwei sich begegnenden Radfahrern, ist die Haftungsverteilung danach zu beurteilen, ob der Radweg in beide Richtungen freigegeben war. Fährt ein Fahrradfahrer verbotswidrig auf dem Radweg entgegen der Fahrtrichtung, so ist von seiner überwiegenden Haftung auszugehen.
• | auf dem Geh- oder Radweg |
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