Wenden
§ 18 Abs. 7 StVO verbietet ein Wenden auf der Autobahn, so dass den Wendenden die Alleinhaftung am Zustandekommen eines Verkehrsunfalls trifft.
• | Auf einer BAB |
• | Auf einer sonstigen Straße |
• | Der wendende PKW nutzt eine Grundstücksausfahrt |
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