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Rückwärtsfahren

Kommt es zu einem Unfall mit einem auf einer Bundesautobahn rückwärtsfahrenden Fahrzeug, so trifft den Rückwärtsfahrer die alleinige Haftung (vgl. § 18 Abs. 7 StVO), wonach Rückwärtsfahren auf Bundesautobahnen verboten ist. Mit einem derart verkehrswidrigen Verhalten muss ein Verkehrsteilnehmer nicht rechnen.