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OVG Hamburg (3 Bf 408/08) | Datum: 30.06.2009
Die Berufung der Klägerin gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 7. August 2008 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. [...]