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OLG Nürnberg (6 U 93/01) | Datum: 01.06.2001
Die Berufung des Beklagten zu 1) ist begründet, da er nicht persönlich haftet. Die übrigen Berufungen sind unbegründet. I. Der Beklagte zu 1) hat den streitgegenständlichen Verkehrsunfall fahrlässig verschuldet. Er war [...]