Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Nürnberg (8 U 1688/15) | Datum: 11.04.2016
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des§ 81 Abs. 2 VVG , teilweise abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.169,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz [...]