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Einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr nach § 316 StGB kann im Einzelfall auch erfolgen, wenn bei dem Täter keine Blutprobe entnommen werden konnte. Es muß sich jedoch um einen Ausnahmefall handeln; dabei sind strengste Anforderungen an die einzelnen Beweiszeichen für die Fahruntüchtigkeit und an die erforderliche Gesamtwürdigungen zu stellen.
Im Anschluß an OLG Koblenz v. 20.11.1975, VRS 50, 288. VRS 54, 282 [...]