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1. Der Versicherungsnehmer, der den Diebstahl seines Wagens nicht hinreichend wahrscheinlich machen kann, ist nicht gehindert, den Unfallschaden, den das Fahrzeug erlitten hat, geltend zu machen (BGH VersR 1979, 805; 1983, 289; 1985, 78; 1985, 330; Senat VersR 1986, 567). 2. Wird ein Fahrzeug von mehreren Personen benutzt, führt allein die Mitbenutzung noch nicht dazu, den Mitbenutzer als Repräsentanten des Versicherungsnehmer anzusehen. Es fehlt an der vollständigen Übertragung der Obhut über den Wagen.
Zur Repräsentantenstellung s.a. OLG Hamm, ZfS 1990, 24. VersR 1990, 261 ZfS 1990, 168 [...]
1. Hat der Versicherungsnehmer das Kfz - hier ein zu einem Wohnmobil umgebauter Lkw - als Risiko 'Camping-Kfz Eigenverwendung ohne Vermietung' versichert, liegt ein Verstoß gegen die Verwendungsklausel nur vor, wenn das Kfz als Selbstfahrer-Mietwagen, also gewerbsmäßig ohne Stellung eines Fahrers, vermietet wird. 2. Der Kaskoversicherer hat die Gewerbsmäßigkeit zu beweisen. 3. Wird ein Camping-Lkw im Bekanntenkreis zum Tagespreis von 65 DM vermietet, fehlt es in der Regel an der Gewerbsmäßigkeit.
Vgl. BGH VersR 1986, 541 = ZfS 1986, 244 mwH. ZfS 1988, 216 [...]